Der Kaufprozess
Der Kaufprozess
Wenn es zu einer Vereinbarung über den Kauf eines Objekts kommt, wird der Kauf folgendermaβen abgewickelt:
1. Erstellung und Unterzeichnung eines Reservierungsvertrags.
2. Erstellung und Unterzeichnung eines privaten Kaufoptionsvertrags.
3. Erstellung und Unterzeichnung eines öffentlichen Kaufvertrags durch den Notar und Eintragung in das Eigentumsregister.
MNM Costa Blanca setzt einen Reservierungsvertrag auf mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Tagen. Dieser Vertrag beinhaltet folgende Punkte:
• Identifikation von Verkäufer und Käufer.
• Identifikation und Beschreibung des Objektes.
• Definitive Preisabsprache zwischen Verkäufer und Käufer.
• Indikation, ob Objekt möbliert oder unmöbliert verkauft wird.
• Bestätigung der Parteien, dass das Objekt letztendlich schuldenfrei übertragen wird.
• Meldung, dass nach max. 15 Tagen vom Verkäufer und Käufer ein privater Kaufoptionsvertrag – in Spanien völlig rechtsgültig – aufgesetzt und unterschrieben wird.
• Bestätigung des Reservierungsvertrags geschieht durch Bezahlung von € 3.000.- in bar oder mit Kreditkarte.
• Nach Unterzeichnung des Reservierungsvertrags wird das Objekt vom Markt geholt.
• Der Reservierungsvertrag wird in spanischer Sprache und Übersetzt in der Sprache vom Käufer aufgestellt.
15 Tage nach Unterzeichnung des Reservierungsvertrags setzt MNM Costa Blanca den definitiven privaten Kaufoptionsvertrag auf, den beide Parteien unterschreiben müssen. In diesem Vertrag sind u.a. folgende Punkte aufgenommen:
• Genaue Identifikation des Objekts, mit Auszug, genauer Angabe der Grundfläche des Grundstücks und der Bebauung.
• Exaktes Datum der notariellen Übergabe des Objekts.
• Definitiver Zahlungsmodus.
• Aufstellung der zusätzlichen Kosten.
• Strafklausel im Fall der nicht korrekten Einhaltung des Vertrags.
• Eventuell genaue Aufstellung der mitgelieferten beweglichen Güter (z.B. Möbel).
• Bei der Unterzeichnung dieses Privat-Kaufoptionsvertrags muss der Käufer in der Regel eine Zahlung von 10% des vereinbarten Preises vornehmen.
• Der Kaufoptionsvertrag wird in Spanischer Sprache und Übersetzt in der Sprache vom Käufer und Verkäufer aufgestellt.
Während der Kaufablaufs ist es wichtig, in Spanien auch eine Spanische Erfassungsnummer (NIE Nummer) zu beantragen, ein Bankkonto zu eröffnen und – je nach Bedarf – eine Hypothek aufzunehmen. Auch diese Handlungen können von MNM Costa Blanca ausgeführt werden.
Kurz vor dem vereinbarten Datum der notariellen Übergabe wird mit dem diesbezüglichen Notar der öffentliche Kaufvertrag vorbereitet. Selbstverständlich werden wir die Parteien zum Notar begleiten. Nach der Unterzeichnung des öffentlichen Kaufvertrags wird der Eintrag im Eigentumsregister, die Bezahlung der Übergabesteuern, die Umschreibung im Kataster, die Umschreibung der Gas- Wasser- und Stromverträge usw. geregelt.
Ebenfalls regeln wir zwischen den Parteien sonstige praktische Dinge wie z.B.:
• Eventuelle Übernahme von bestehenden Telefonverbindungen, Gebäudeversicherung, Gärtner, Pflege des Schwimmbads, Reinigungskräfte und Übernahme anderer praktischen Angelegenheiten. Im Prinzip ist es unser Ziel, unseren Kunden in einer breiten Skala von Angelegenheiten beizustehen und sie zu beraten. Bezüglich unserer Courtage haben wir mit dem Verkäufer Vereinbarungen getroffen.